Mobile Massage für

Unternehmen + Selbstständige,

 in Goslar und Umgebung


Rückenschmerzen sind der häufigste Grund für Krankschreibungen.

Allein in Deutschland verursachen Krankschreibungen bei den Unternehmen jährlich einen Schaden in Höhe von mehreren Milliarden Euro.* 

Zudem kostet jeder Krankheitstag die Unternehmen 750 €. ( Bundesdurchschnitt )

Investieren Sie nur 1 € in die betriebliche Gesundheitsförderung, kompensieren Sie damit 3 € bei Tätigkeitsausfall.**

Die Bundesregierung hat einen Anreiz für mehr Investitionen in Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung geschaffen.

Zum 01.01.2009 wurde ein Steuerfreibetrag von 500,-  € pro Mitarbeiter und Jahr eingeführt. *s.u.

Zudem hat bereits heute ein positives Umdenken in vielen Unternehmen stattgefunden, dass gesunde Mitarbeiter für ein Unternehmen profitabler sind.

Prävention am Arbeitsplatz genießt auch hier einen immer höheren Stellenwert.

Ich komme in Ihr Unternehmen und massiere die Mitarbeiter vor Ort.

Die Behandlung dauert pro Person 30 Minuten.

Der unmittelbar auftretende " Energie-Schub " ist deutlich spürbar und die Konzentrationsfähigkeit der Mitarbeiter steigt augenblicklich wieder an.

Behandlungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz:

Teilkörpermassage, Rückenmassage, Beinmassage

Hand- und Fußmassage, Antistress-Kopfmassage

Lymphdrainage

Auch eine Vollmassage ist nach Absprache möglich, min. 1 Std. ( 60,- € )


Modell:

Das Unternehmen übernimmt die Kosten der Behandlung ihrer Mitarbeiter und stellt dem Therapeuten einen geeigneten Raum zur Verfügung.

Die 30minütige Behandlung wird vom Arbeitnehmer nachgearbeitet, somit entsteht kein Stundendefizit auf seinem Arbeitszeitkonto.

Die regelmäßige Anwendung der Massage am Arbeitsplatz führt nicht nur zu einer dauerhaften Reduzierung der Krankschreibungen, sondern auch zu einer positiven Wirkung auf das gesamte Unternehmensklima.

Die Kosten einer 30 minütigen Behandlung betragen 35,- €

Für diesen Betrag erhält jeder Mitarbeiter min. eine monatliche Behandlung.

Jährl. ( 12 x 35 € = 420 € )

*offizielle Studie der Berliner Charité, **Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention

Zum 01.Januar 2009 wurde der § 3 Nr. 34 in das Einkommenssteuergesetz (EStG; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2008) aufgenommen.

"Steuerfrei sind...

34. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit die 500 € pro Kalenderjahr nicht übersteigen."